Vor Abschluss
- aber auch bei bestehender - einer privaten
Kranken(zusatz)versicherung lassen Sie sich bitte beraten.
Es
geht um Ihre Gesundheit und um Ihr Geld.
Leider werden die meisten Naturheilverfahren von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht mehr erstattet. Die Gesundheitspolitik der letzten Jahre
hat den Trend weg von der Naturheilkunde, hin zu einer schnell wirksamen,
nebenwirkungsreichen Hochleistungsmedizin gefördert. Dem gegenüber ist die
Vorsorge stark zusammengestrichen worden.
Die Rentenkassen sind leer — wieso sollte die Lebenserwartung
erhöht werden? Was übrig bleibt ist eine Reparatur-Medizin, die die Patient/inn/en
während des Berufslebens kurzfristig wieder arbeitsfähig macht. Dass durch
viele Medikamente und Eingriffe die Lebenserwartung sinkt und die Lebensqualität
im Alter verringert wird, ist willkommener Nebeneffekt. Patientenschäden werden
von dieser Hochleistungsmedizin allzu leicht in Kauf genommen.
Die nebenwirkungsarmen
Naturheilverfahren, die somit nicht in dieses menschenverachtende System
passen,
· verlängern die Lebenserwartung,
· haben die Prävention immer im Auge,
· verbessern die Lebensqualität im Alter,
· reduzieren den Medikamentenkonsum,
· verringern die Tumorbildung und die Angst davor,
· fördern die Selbstverantwortlichkeit und Autonomie der Menschen,
· akzeptieren den „Inneren Arzt“ eines jeden Individuums
· und untergraben so die schulmedizinisch oft erwünschte Autoritätshörigkeit
(Stichwort „Patientenführung“).
Obwohl es sich eigentlich um kostengünstige Verfahren handelt (z. B. im Vergleich zur zahnärztlichen Reparatur-Medizin), werden Naturheilverfahren von den gesetzlichen Kassen nicht mehr angemessen berücksichtigt.
Private Krankenzusatzversicherung
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit, mit einer privaten Krankenzusatzversicherung sich gegen Kosten abzusichern, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht mehr übernommen werden. Dies gilt gerade für den Bereich der Naturheilverfahren, aber auch bei Zahnersatzleistungen oder im Krankenhausbereich.
Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit,
in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Dies ist vor allem für Selbstständige sowie für Beschäftigte, die mit ihrem
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, interessant.
Das Angebot bei den privaten Krankenversicherungen
ist sowohl beim Beitragsniveau als auch beim Leistungsspektrum sehr unterschiedlich.
Wir empfehlen dringend, sich eingehend und kompetent für Ihren individuellen
Bedarf beraten zu lassen.
Dadurch können Sie den
für Sie optimalen Versicherungsschutz mit günstigen Beiträgen
- gerade auch bei Naturheilverfahren - erhalten.
Gesundheitsfragen
Beachten Sie bitte, dass Sie bei
privaten Krankenversicherungen Fragen zu Ihrer Gesundheit wahrheitsgemäß
beantworten müssen und Ihr Aufnahmeantrag unter Umständen abgelehnt
werden kann.
E-Mail: info@igmn.de